Höchst im Odenwald

Höchst im Odenwald

Höchst im Odenwald (amtlich Höchst i. Odw.) ist eine Gemeinde im südhessischen Odenwaldkreis.

 

Geographie

Höchst liegt im nördlichen Odenwald im Mümlingtal in 175 bis 400 Metern Höhe. Nachbargemeinden sind im Norden die Stadt Groß-Umstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg) und die Stadt Breuberg, im Osten die Gemeinde Lützelbach, im Süden die Stadt Bad König, im Südwesten die Gemeinde Brensbach und im Westen die Gemeinde Otzberg (Landkreis Darmstadt-Dieburg).

Zur Gemeinde gehören neben der Kerngemeinde Höchst die Ortsteile Annelsbach, Dusenbach, Forstel, Hassenroth, Hetschbach, Hummetroth, Mümling-Grumbach und Pfirschbach.

 

Geschichte

Das Höchster Becken war, wie andere günstig gelegene Plätze im Mümlingtal, spätestens seit der Jungsteinzeit dauerhaft besiedelt. Zahlreiche steinzeitliche Spuren sowie Funde aus keltischer und römischer Zeit zeugen davon. Im Ortsteil Hummetroth wurde eine römische „villa rustica“ aus dem 2. Jahrhundert freigelegt; sie ist heute als Freilichtmuseum zugänglich (Römische Villa Haselburg).

Die älteste erhaltene schriftliche Erwähnung von Höchst datiert von 1156.
Die Wiedergabe des Ortsnamens in Urkunden und Dokumenten wandelte sich im Verlauf des Mittelalters und der Frühen Neuzeit von Hoiste (1158) über Hoste(n) (1366/1374), Hoest(e) (1393, 1438), Hest (1485) und Hoegst (1567, 1607) zum heutigen Höchst.

Im Mittelalter herrschten unter anderem die Herren von Breuberg, die Grafen von Wertheim, die Herren von Eppstein und die Grafen von Erbach. Höchst gehörte bis zur Auflösung des alten Reichs gemeinsam mit Breuberg und Lützelbach zur Herrschaft Breuberg. Um 1200 entstand das Augustinerinnen-Kloster Höchst, das ab 1511 von Fuldaer Benediktinerinnen bewohnt und nach der Reformation um 1567/68 aufgelöst wurde. Am Ende des Dreißigjährigen Krieges war der Ort fast ausgestorben und erholte sich nur sehr langsam.

Von 1822 bis 1879 war Höchst Sitz des Landgerichts Höchst und von 1879 bis 1968 des Amtsgerichts Höchst im Odenwald. Danach bestand hier bis 1977 eine Zweigstelle des Amtsgerichts Michelstadt fort.

Seit 1857 ist das südöstlich von Höchst gelegene Tal des Obrunnbachs als Obrunnschlucht bekannt und touristisch wechselvoll erschlossen.

Sofort nach der Etablierung der Nazi-Diktatur begann der Terror gegen Regimegegner. Am Abend des 2. März 1933 wurden der Höchster SPD-Vorsitzende Wilhelm Fröhlich und – aus Versehen – der SA-Mann Andreas Weidt von SA-Männern erschossen. In der Folge wurde der Widerstand der Arbeiterbewegung – in Höchst überwiegend SPD-orientiert, vereinzelt auch Kommunisten – rigoros zerschlagen. Für die Betroffenen bedeutete dies Inhaftierung in Gefängnissen und Zuchthäusern, aber auch Schutzhaft in Gestapo-Gefängnissen und Konzentrationslagern.

Das Schicksal der noch rechtzeitig ausgewanderten und der später in Konzentrationslagern ermordeten Höchster Juden (1933: 102 ; Wohnhäuser: 28 ) versuchte die Arbeitsgemeinschaft zur Erforschung der Höchster Heimatgeschichte unter dem Schriftleiter und späteren Bürgermeister Reiner Guth 40 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg aufzuklären und zu dokumentieren. Außerdem beschloss die Gemeindevertretung, zur Erinnerung an die Zerstörung der Synagoge in der Reichspogromnacht des Jahres 1938 ein Denkmal zu errichten.

Während des Zweiten Weltkriegs wurden in Höchst (einschließlich Ortsteilen) mindestens (Dunkelziffer) 331 ausländische Zwangsarbeiter eingesetzt. 123 stammten aus Polen, 99 aus der Sowjetunion, 72 aus Frankreich. Der Rest kam aus den Niederlanden, Italien, Belgien, Bulgarien, Litauen und Jugoslawien, drei waren Staatenlose. Im Ortsbereich konnten vier Lager lokalisiert werden.

 

Eingemeindungen 1969/1971

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde am 1. November 1969 die bis dahin selbständige Gemeinde Annelsbach eingemeindet. Am 1. Februar 1971 kam Hetschbach hinzu.Am 31. Dezember 1971 folgten Dusenbach, Forstel, Hassenroth, Hummetroth, Mümling-Grumbach und Pfirschbach. Für die eingegliederten Gemeinden – nicht für die Kerngemeinde – wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.

Quelle: wikipedia.org