Bad König

Bad König

Bad König (bis 1948 König, 1948–1952 Bad-König) ist eine Kurstadt im südhessischen Odenwaldkreis. Die Stadt ist ein anerkanntes Heilbad.

 

Nachbargemeinden

Bad König grenzt im Norden an die Gemeinden Höchst und Lützelbach, im Osten und Süden an die Stadt Michelstadt sowie im Westen an die Gemeinden Brombachtal und Brensbach.

 

Stadtgliederung

Zur Stadt gehören neben der Kernstadt Bad König die Ortsbezirke Zell, Momart, Etzen-Gesäß, Fürstengrund, Kimbach, Nieder-Kinzig und Ober-Kinzig (mit Mittel-Kinzig und Gumpersberg).

 

Geschichte

„Quinticha“ ist der Name, mit dem Bad König in den Jahren 820 bis 822 urkundlich erwähnt wird. Im Mittelalter war es ursprünglich Reichsbesitz und gehörte dann zum Besitz des Reichsklosters Fulda. Der Ort war schon im frühen Mittelalter befestigt und Mittelpunkt eines Zentgerichts und Zentamtes. Im Jahr 1477 wurde „Künnig als Chur Maintzisch Lehn“ an den Schenken Konrad von Erbach gegeben. Spätestens ab dem 16. Jahrhundert errichteten die Grafen von Erbach das Schloss Bad König im heutigen Ortskern. Mit der Erbachischen Landesteilung 1747 kam das Amt König in den Besitz der Grafen der Linie Erbach-Schönberg. Als Teil der Grafschaft Erbach gehörte der Ort zum Fränkischen Reichskreis. Zusammen mit dem Großteil der Grafschaft gelangte der Ort 1806 infolge der Rheinbundakte (Artikel 24) zum Großherzogtum Hessen. Nach Auflösung der alten Amtsstruktur 1822 fiel der Ort in den Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Höchst, nach der Reichsjustizreform von 1877 ab 1879 in den des Amtsgerichts Höchst im Odenwald.

Im Jahr 1900 fand in Bad König die Verlobung der niederländischen Königin Wilhelmina mit Herzog Heinrich zu Mecklenburg statt. Es bestanden verwandtschaftliche Beziehungen zum Grafenhaus: Wilhelminas Mutter Emma zu Waldeck und Pyrmont war eine Schwester von Gräfin Elisabeth zu Erbach-Schönberg.

Die Anfänge als Kurbad gehen auf das 19. Jahrhundert und die Entdeckung von zwei heilsamen Quellen zurück. Im Februar 1948 wurde der Gemeinde König vom Hessischen Minister des Innern das Recht zur Führung der Ortsbezeichnung „Bad-König“ verliehen. Erst im Jahr 1948 durfte sich Bad-König „staatlich anerkanntes Bad“ nennen. Die amtliche Schreibweise wurde im Juni 1952 von „Bad-König“ nach „Bad König“ geändert. Am 10. Oktober 1980 erhielt das Odenwälder Heilbad die Stadtrechte. Durch Neubauten nach 2000 (Odenwaldtherme und neue Wandelhalle) befindet sich das Kurzentrum in Modernisierung.

Am 1. Oktober 1971 wurden im Rahmen der Gebietsreform in Hessen die selbständigen Gemeinden Fürstengrund, Kimbach, Momart, Nieder-Kinzig und Ober-Kinzig eingegliedert. Etzen-Gesäß und Zell kamen am 1. August 1972 hinzu.

Quelle: wikipedia.org