Fränkisch-Crumbach

Fränkisch-Crumbach

Fränkisch-Crumbach ist eine Gemeinde im südhessischen Odenwaldkreis.

 

Geographische Lage

Fränkisch-Crumbach liegt im Vorderen Odenwald beiderseits des Crumbachs, einem linken westlichen Zufluss der Gersprenz, die bei Stockstadt in den Main fließt. Die Gemeinde liegt im hessischen Teil Frankens. Die mit über 16 Quadratkilometern recht große Gemarkung, davon 524 Hektar bewaldet, reicht vom Gersprenzufer im Osten bis zum Rimdidim (499 m) im Westen und schließt dabei die Ruine von Burg Rodenstein und eine Reihe von Weilern und Wohnplätzen ein, wie Bierbach, Eberbach, Erlau, Güttersbach, Höllerheck, Holzwiese, Meierei, Michelbach, Rodenstein und Schleiersbach.
Gemeindegliederung

Fränkisch-Crumbach umfasst nur die gleichnamige Gemarkung (Gmk.-Nr. 63125) und ist die einzige Gemeinde im Odenwaldkreis ohne eingegliederte Ortsteile. Sie ist im Rahmen der Gebietsreform in Hessen nicht verändert worden.

 

Nachbargemeinden

Fränkisch-Crumbach grenzt im Norden an die Gemeinde Brensbach, im Osten und Süden an die Gemeinde Reichelsheim (beide im Odenwaldkreis) sowie im Westen an die Stadt Lindenfels (Kreis Bergstraße) und die Gemeinde Fischbachtal (Landkreis Darmstadt-Dieburg).

 

Geschichte

Die älteste erhalten gebliebene urkundliche Erwähnung als Crumbach datiert aus dem Jahr 1148. Weitere historisch belegte Namensformen sind (in Klammern das Jahr der Erwähnung) Crumpach (1219, 1372,1433), Krumppach (1434) und Crumbach (1653). Seit 1822 ist die Form Fränkisch-Crumbach in Gebrauch.

Bis 1806 gehörte der Ort als Herrschaft Crumbach zur Rodensteiner Mark und zunächst den Herren von Rodenstein, die sich vor Erbauung der Burg Rodenstein Herren von Crumbach nannten. Nach deren Aussterben gegen Ende des 17. Jahrhunderts kam Fränkisch-Crumbach zur Herrschaft Gemmingen. Für den Beitritt zum Rheinbund 1806 erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die dadurch auch zum Großherzogtum Hessen aufstieg, auch die Herrschaft Gemmingen und Fränkisch-Crumbach. Das Großherzogtum schloss 1821 oder zuvor einen Vertrag mit den Herren von Gemmingen, die dem Staat das Patrimonialgericht überließen.So konnte das Großherzogtum bei der Verwaltungsreform 1821 Fränkisch-Crumbach in den Landratsbezirk Reinheim und den Gerichtsbezirk des Landgerichts Lichtenberg eingliedern. Zweite Instanz war das Hofgericht Darmstadt.

Fränkisch-Crumbach gehörte zum Gebiet des Gemeinen Rechts, das hier ohne die Überlagerung von Partikularrecht galt. Dieses behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, bis es zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.

Bis zur Gebietsreform in Hessen gehörte die Gemeinde dem Landkreis Dieburg an. Am 1. August 1972 wurde Fränkisch-Crumbach zusammen mit Brensbach in den Odenwaldkreis eingegliedert.

Bis zum Jahr 2014 war der Ort ein anerkannter Erholungsort.

Quelle: wikipedia.org