Rede von Rüdiger Holschuh​ zum TOP 21 „Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher und anderer Vorschriften in Hessen“ / 120. Plenarsitzung

Die 120. Plenarsitzung des Hessischen Landtags:

Eine Rede von Rüdiger Holschuh​ zum TOP 21: „Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher und anderer Vorschriften in Hessen “.

Hier können Sie das Video sehen:

 

TOP 21 | Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher und anderer Vorschriften in Hessen (Drucksache 20/8761)

Der Gesetzentwurf nimmt eine Anpassung des Hessischen Spielhallenrechts an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 des Bundes vor. Vor allem die Einführung eines Mindestabstandes zwischen Spielhallen und Schulen und Suchtberatungsstellen, regelmäßige Schulungen von Spielhallenpersonal mit Kundenkontakt sowie eine Ausnahmeerlaubnis trotz Verbot von Mehrfachkonzessionen werden geregelt

Dazu wird ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgerufen, (Drucksache 20/9502), der die Zuständigkeit für das spielformübergreifende Spielersperrsystem auch über den 31. Dezember 2022 hinaus beim Regierungspräsidium Darmstadt festlegt.

TOP 22 | Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (Drucks. 20/8766)

Ebenfalls mit beraten wird ein weiterer Gesetzentwurf, der die Zustimmung zum Staatsvertrag und die Regelungen hinsichtlich einer neuen Zuständigkeit für die Führung der Spielersperrdatei sowie die Zuständigkeit für den Anschluss aller nach dem Staatsvertrag verpflichteten Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele an das anbieter- und spielformübergreifende Sperrsystem vorsieht.