Regierungsfraktionen lehnen Whistleblower für den Polizeibeauftragten ab

Bild: Angelika Aschenbach

Anlässlich der Vorbereitung der dritten Lesung zweier Gesetzentwürfe für einen Polizei- und Bürgerbeauftragten hat der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, die Ablehnung der Regierungsfraktionen zur Ermöglichung anonymer Eingaben an den Polizeibeauftragten kritisiert:

„Die SPD-Fraktion hat in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses zur Vorbereitung der 3. Lesung einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem verschiedene im Rahmen der Anhörung von den Sachverständigen aufgeworfene Verbesserungsvorschläge aufgegriffen wurden. Dieser beinhaltete insbesondere die Möglichkeit, anonyme Eingaben an den Polizeibeauftragten zu richten. Gerade der Bund der Kriminalbeamten (BdK) hat in der Anhörung deutlich gemacht, wie wichtig es für Polizistinnen und Polizisten sein kann, Informationen auch anonym weitergeben zu können, um nicht als ‚Nestbeschmutzer‘ stigmatisiert zu werden. Vor allem mit Blick auf die rechtsextremen Vorkommnisse bei der Hessischen Polizei in den letzten Monaten erscheint eine solche Handhabe notwendiger denn je. Es ist bedauerlich, dass die Regierungsfraktionen dies nicht erkannt haben, um ihrerseits Verbesserungen an ihrem Gesetzentwurf vorzunehmen. Wir hätten uns insbesondere nach der Debatte um Rechtsextremismus in der Hessischen Polizei an dieser Stelle mehr politischen Gestaltungswillen gewünscht.“