Die SPD-Fraktion wird anlässlich der neuerlichen Presseberichterstattung rund um die Korruptionsaffäre bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt in der kommenden Woche eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, sagte dazu am Montag:
„Die am Wochenende bekannt gewordene Haftverschonung des Beschuldigten Alexander B., die auf Antrag der Staatsanwaltschaft zustande gekommen ist, wirft weitere Fragen auf: Wieso liegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keine Fluchtgefahr vor? Wieso hat sie als Anklagebehörde selbst den Antrag auf Haftentlassung gestellt? Und: trifft es zu, dass Alexander B. schon vor seiner Inhaftierung Beweise vernichtet hat, wie in der aktuellen Berichterstattung dargestellt? Zu diesen Fragen muss die Justizministerin Stellung beziehen.“
Deutliche Kritik äußerte der SPD-Politiker auch an der Informationspolitik von Justizministerin Kühne-Hörmann selbst. „Die Ministerin hat in den Sitzungen der letzten Woche weder die nun bekannt gewordene Erweiterung des Haftbefehls, noch die sehr ungewöhnliche Beantragung der Haftverschonung durch die Staatsanwaltschaft erwähnt. Dies hätte selbstverständlich weitere Nachfragen der SPD-Fraktion hervorgerufen. Diese desaströse Informationspolitik ist aus unserer Sicht nicht hinzunehmen. Auch hierzu muss sich die Ministerin in der kommenden Woche erklären. Wir als SPD-Fraktion werden diese Form der Missachtung des Parlaments nicht akzeptieren.“