SPD-Landtagsfraktion stellt Gesetzentwurf zur Landarztquote vor – Wichtiges Element zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse

Hessen hat ein Hausarztproblem: In den ländlichen Regionen ist es schon heute vielerorts nicht mehr selbstverständlich, in erreichbarer Nähe zum Wohnort eine allgemeinärztliche Praxis zu finden. Das Problem wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen, wenn noch mehr Hausärztinnen und Hausärzte auf dem Land, die das Ruhestandsalter erreichen oder bereits überschritten haben, ihre Praxis endgültig schließen, ohne eine*n Nachfolger*in gefunden zu haben.

Die SPD-Landtagsfraktion möchte verhindern, dass die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum weiter ausgedünnt wird, und hat deswegen einen umfassenden Gesetzentwurf zur Einführung einer so genannten „Landarztquote“ eingebracht, der in dieser Woche im Plenum des Hessischen Landtags debattiert werden soll.

Am Montagmorgen stellte Dr. Daniela Sommer, die stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, den Gesetzentwurf gemeinsam mit Stephanie Becker-Bösch, der Ersten Kreisbeigeordneten des Wetteraukreises, vor.

Daniela Sommer erläuterte: „Wir möchten an den hessischen Universitäten gerne zehn Prozent der Medizinstudienplätze für solche Bewerberinnen und Bewerber reservieren, die sich vertraglich verpflichten, nach dem Studium mindestens zehn Jahre lang als niedergelassener Hausarzt bzw. Hausärztin in einem Gebiet zu praktizieren, das von einer ärztlichen Unterversorgung betroffen oder bedroht ist. Für diese Vorfestlegung auf die Arbeit als Landarzt bzw. Landärztin soll den Bewerberinnen und Bewerbern ein privilegierter Zugang zum Medizinstudium eingeräumt werden. Im Gegenzug werden Vertragsstrafen von bis zu 250.000 Euro für den Fall festgelegt, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat sich im Anschluss an das Studium entgegen der Vereinbarung nicht als Hausarzt auf dem Land niederlässt.“

Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Landarztquote sei es, die Zahl der Medizinstudienplätze an den hessischen Universitäten insgesamt zu erhöhen, so Daniela Sommer: „Niemand, der sich mit dem Thema beschäftigt, bezweifelt, dass wir die Kapazitäten für die Medizinerausbildung erhöhen müssen. Aus den zusätzlichen Studienplätzen lässt sich dann auch das Kontingent für die Landarztquote schöpfen.“

Sommer widersprach der Annahme, dass sich der Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten auf dem Land durch digitale eHealth-Angebote und Telemedizin ausgleichen lasse: „Egal, wie groß die Fortschritte in der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz sein werden – am Ende lässt sich der Hausarzt aus Fleisch und Blut, der einem die Hand hält, Trost spendet und Mut zuspricht nicht ersetzen. Die Landarztquote ist deshalb ein ganz zentraler Baustein zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Infrastruktur. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben die Landesregierungen das offensichtlich verstanden – in beiden Ländern gibt es bereits entsprechende Quotenregelungen für das Medizinstudium.“

Die Erste Kreisbeigeordnete des Wetteraukreises, Stephanie Becker-Bösch, die in ihrem Amt für Gesundheit, Prävention und Sozialmedizin zuständig ist, stellte fest, dass sich der Ärztemangel schon heute in den ländlichen Räumen deutlich bemerkbar mache: „Um den Anspruch zu erfüllen, gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land sicherzustellen, müssen wir neue Ansätze wählen. Die Landarztquote gehört zweifellos dazu. Denn sie kann ihren Beitrag dazu leisten, die medizinische Versorgung auch abseits der großen Städte sicherzustellen. Wenn es nicht gelingt, den Ärztemangel auf dem Land wirksam zu bekämpfen, wird sich das Gefühl, abgehängt zu sein, in Teilen des Landes weiter verstärken.“