Meine erste Rede – Jungfernrede – im Hessischen Landtag zum Thema: Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
der Entschließungsantrag der LINKEN zur Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums basiert auf dem Bericht der Datenschützer Rhein-Main und, wie ich finde, hat diese Bürgerrechtsgruppe zu Recht ein für die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht erkennbares oder vielleicht auch verdrängtes Problem aufgegriffen.
Unstrittig vermitteln öffentliche Überwachungskameras, die Kriminalitätsschwerpunkte auf Wegen und Plätzen aufzeichnen Menschen ein Sicherheitsgefühl.
Dieser Umgang mit moderner Überwachungstechnik ist bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert.
Auch der Umgang der Polizei mit diesen aufgezeichneten Daten ist verantwortungsvoll und ein probates Mittel zur Verhinderung von Straftaten und dient auch der Aufklärung.
Wir wollen jedoch keinen Überwachungsstaat und dies wird in Hessen von der Polizei auch nicht vermittelt.
Die Anzahl der Kameras der Polizei sind nur auf die notwendigsten Bereiche reduziert und weit davon entfernt ein Big Brother Gefühl aufkommen zu lassen.
Und das ist auch gut so. Wir unterstützen die Kolleginnen und Kollegen der Polizei dabei.
Die weitgehende Akzeptanz in der Bevölkerung dieser öffentlichen Kameras ist diesem sensiblen Umgang der Polizei zu verdanken.
Ich will dabei auch in Anbetracht der gestrigen Diskussion hier im Hause darauf hinweisen, dass Überwachungstechnik ein Hilfsmittel ist und nicht dazu führen darf, dass Personal bei der Polizei ersetzt wird.
Wir werden die Ankündigung des Ministerpräsidenten im vergangenen Wahlkampf beobachten ob die zusätzlichen 500 Polizisten im nächsten Haushalt etatisiert werden oder ob auch DAS nur heiße Luft im Wahlkampf war.
Meine Damen und Herren,
Überwachungskameras im privaten Bereich sind aber unseres Erachtens völlig anders zu bewerten.
Begründet wird die Installation von Überwachungskameras in Geschäften, Parkhäusern, Hauseingängen oder Vorplätzen mit der Sicherung des Eigentums und der Sicherheit der Kunden.
Soweit ist das auch alles ok. Die Verwendung wird in der Regel in rechtlich richtiger Weise angezeigt und auch die Kunden akzeptieren dies.
Problematisch wird es, wenn wir Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum und ohne eigenes Wissen zufällig überwacht werden.
Kameras die nicht nur den privaten Bereich filmen, sondern auch den öffentlichen Bereich dahinter oder davor sind nicht akzeptabel und vor allem auch nicht rechtlich erlaubt.
Die Betreiber solcher Kameras wissen aber oft nicht oder wollen oft nicht Wissen, dass es darüber einschränkende gesetzliche Regelungen gibt.
Gerne wird auch einfach darüber hinweggesehen unter dem Motto „wer wird es schon merken“.
Tatsache ist: Bewegungsprofile nur über private Kameras sind nach den Aufzeichnungen der Initiative der Datenschützer Rhein Main möglich und allein diese Tatsache sollte uns Aufmerksam werden lassen.
Nach den Recherchen der Datenschützer Rhein-Main handelt es sich eben auch nicht um eine kleine Anzahl.
Alleine in Frankfurt kamen durch Abfrage und Meldung von Bürgerinnen und Bürgern mehr als 700 Anlagen in Frage die weit mehr als den Bereich aufzeichnen, als für den sie ursprünglich gedacht waren.
Aber es ist eben nur eine private Erhebung ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Qualität.
Was z.B. nicht erhoben wurde, weil es natürlich auch sehr schwer ohne Mithilfe der Eigentümer abzufragen ist:
– Wie wird mit den illegal erhobenen Daten umgegangen,
– wer hat Zugang zu den Daten,
– wie lange werden sie gespeichert,
– wie sind die oft verwendeten W-Lan Netzte geschützt.
Gerade diese Wireless-Lan Kameras sind oft leicht zu knacken. Jeder kann das ja mit seinem W-Lan fähigen Handy mal ausprobieren wieviel ungeschützte Netze es in seinem Umfeld gibt.
Dem Missbrauch sind dadurch Tür und Tor geöffnet.
Wir sind der Meinung, dass solch ein sensibler Bereich der Datenerhebung nicht ohne Aufklärung der Betreiber aber auch durch die Möglichkeit der Kontrolle überwacht werden muss.
Dazu ist es notwendig, dass Kameraüberwachungssysteme erfasst werden. Der Antrag der Linken fasst die Intention der Datenschützer Rhein-Main auf und geht dabei in die richtige Richtung.
Ein solches Verzeichnis der privat betriebenen Kameras ist notwendig. Eine Kontrolle und auch eine Aufklärung der Betreiber ist sonst nicht möglich.
Meine Damen und Herren,
gerne wird bei dieser Thematik darauf hingewiesen, dass schon einige Straftaten dadurch aufgeklärt werden konnten weil, die Polizei private Kameras im Umfeld eines Verbrechens ausgewertet hat und durch Zufall die Täter aufgezeichnet wurden.
Dennoch darf damit natürlich nicht der illegale Umgang mit Überwachungstechnik im privaten Bereich begründet werden.
Als Rechtfertigung für einen laxen Umgang mit Überwachungstechnik darf dies nicht dienen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die SPD Fraktion steht hinter dem verantwortungsvollen und umsichtigen Umgang der Polizei mit der Überwachung einiger weniger Brennpunkte.
Aber auch diese sind in regelmäßigen zeitlichen Abständen auf ihre Effektivität und ihre Effizienz zu überprüfen und natürlich sind, wie in der Vergangenheit, diese Maßnahmen mit entsprechender offensiver Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
Dazu können Sie in dem beantragten Verzeichnis natürlich mit aufgeführt werden. Dies ist sicher der einfachere Teil.
Die Überwachung von Jederfrau und Jedermann im öffentlichen Straßenraum durch private Überwachungskameras darf nicht geduldet werden.
Eine Kontrolle, die Aufklärung der Betreiber und die Sensibilisierung der Betroffenendurch die Erstellung und Veröffentlichung eines Verzeichnisses ist daher nach unserer Auffassung der richtige Weg.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.